top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrschule 58

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Fahrschule 58 in Buchs ZH. Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrschüler mit diesen AGB einverstanden.

2. Leistungen

Die Fahrschule 58 bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Fahrunterricht Kategorie B

  • Fahrunterricht Kategorie 121 und 122

  • Kontrollfahrten

  • Intensivkurse

Eine Lektion dauert 45 Minuten.

3. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung kann online oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule 58 zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt wahlweise:

  • Bar

  • via Twint

Fahrlektionen und Abonnemente sind im Voraus oder direkt vor der Lektion zu bezahlen.

5. Abonnemente

Erworbene Abonnemente sind nicht rückerstattbar. Eine Rückzahlung bereits bezahlter Lektionen ist ausgeschlossen.

Beim 20er-Abonnement ist die Versicherung im Preis inbegriffen.

6. Versicherung

Für jeden Fahrschüler wird eine obligatorische Versicherung erhoben.

  • Kosten: CHF 100.– einmalig

  • Gültigkeit: 1 Jahr

Diese Versicherung deckt Schäden während der Fahrlektion im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7. Terminvereinbarung und Absagen

Fahrlektionen werden individuell vereinbart.

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird die Lektion vollständig verrechnet.

8. Nichterscheinen

Erscheint der Fahrschüler nicht zum vereinbarten Termin, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Lektion wird vollumfänglich verrechnet.

9. Prüfungen

Die Kosten für theoretische und praktische Prüfungen sind vom Fahrschüler selbst zu tragen.

Die Fahrschule übernimmt keine Garantie für das Bestehen von Prüfungen.

10. Verhalten und Pflichten des Fahrschülers

Der Fahrschüler verpflichtet sich:

  • pünktlich zu erscheinen

  • fahrfähig zu sein

  • keine Fahrlektion unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln (BTM) zu absolvieren
     

Bei Verstoss kann die Lektion abgebrochen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
 

11. Haftung und Bussen
 

Bei eigenverschuldeten Verkehrsverstössen (z. B. Bussen) während der Fahrlektion haftet der Fahrschüler selbst.
 

12. Kursorganisation
 

Es bestehen keine festen Unterrichtszeiten. Fahrlektionen werden individuell vereinbart.

Intensivkurse sind möglich und werden individuell geplant.
 

13. Kündigung

Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Bereits bezahlte Lektionen oder Abonnemente werden nicht zurückerstattet.
 

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet.
 

15. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule 58 in Buchs ZH.

Stand: April 2026

bottom of page